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AutorenbildSVM-Redaktion

3G nun auch für den Sport verbindlich

Aktualisiert: 12. Sept. 2021



Mit dem 16.08.2021 hat die Landesregierung in Baden-Württemberg die bestehende Corona-Verordnung komplett neu aufgesetzt und nach Abstimmung mit dem Bund und den anderen Bundesländern die Regeln komplett geändert. Es gelten in Zukunft keine Inzidenzen mehr als Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage. Ab sofort sind alle Sportler:innen gemäß der Corona-VO-Sport verpflichtet die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) einzuhalten, wollen sie am Sporttraining teilnehmen. Unsere Mitglieder entscheiden jedoch über das G selbst, sodass wir derzeit in Gesprächen mit der Gemeinde, dem DRK und TESTE-DEINEN-VEREIN.DE abstimmen, wo und ab wann wir im Bereich der Sporthallen ein tägliches Testangebot für diejenigen Sportler:innen bereitstellen können, die sich nicht impfen lassen möchten oder können. Weitere Infos zu den Testmöglichkeiten folgen schon bald. Weitere Infos unter https://www.sportverein-magstadt.de/svm-corona-spezial.


Euer SVM-Team

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