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Kinder bis 13 Jahre im Außensport von Testpflicht befreit

Autorenbild: SVM-RedaktionSVM-Redaktion


Die Landesregierung hat im Rahmen der neuen Corona-Verordnung vom 13. Mai 2021 sehr strikte neue Regelungen für den Sport erlassen. Dabei war nach Erscheinen der neuen Verordnung für alle Sportler*innen, egal ob groß oder klein, für alle über 6-jährigen ein Nachweis über einen negativen Covid-19-Test bzw. ein Impf- oder Genesenen- Nachweis Pflicht. Im Laufe des Montag (17.05.2021) wurde die Verordnung dahin gehend ergänzt, dass alle Kinder bis einschließlich 13 Jahre keinen solchen Nachweis beim Training in Gruppen von 20 Teilnehmer*innen im Außenbereich mehr benötigen.


Schulen unterstützen bei Test-Bescheinigung

Alle Jugendlichen über 14 Jahre brauchen einen solchen Test, jedoch haben wir uns in den letzten Tagen mit den Schulen in der Umgebung Magstadt abgestimmt, sodass fast alle Schulen ihren Schüler*innen die an der Schule durchgeführten Tests offiziell bescheinigen. Diese Bescheinigung können die Sportler*innen 24 Stunden als Nachweis nutzen.


Bei Fragen zu den Schultests und speziellen Regelungen zu Eurer eigenen Schulen könnt Ihr Euch gerne auf der Geschäftsstelle melden.


Euer SVM-Team


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